Tödlicher Unfall in Automobilwerk: Last fällt bei Montagearbeit aus dem Kran und erschlägt Mitarbeiter (17. Juni 2019, Leipzig)

Bei einem Arbeit­sun­fall in einem großen Leipziger Auto­mo­bil­w­erk ist am Mittwoch ein 22-jähriger Mann ums Leben gekom­men. Der Arbeit­er ein­er Fremd­fir­ma war am Mittwoch gegen 11 Uhr in ein­er Baustelle für eine neuen Werk­shalle beschäftigt. Dabei führte er Mon­tagear­beit­en an ein­er im Kran hän­gen­den Last aus, so die Berichte.

Aus bish­er noch nicht gek­lärten Grün­den löste sich die Aufhän­gung und das Bauteil fiel auf den 22-Jähri­gen. Es han­delte sich um den Teil ein­er Hebe­bühne mit einem Gewicht von 1,8 Ton­nen. Bericht­en zur Folge kön­nte es sein, dass die Anschlag­mit­tel falsch ange­bracht waren (Eine oder mehrere Rund­schlin­gen), sich die Last plöt­zlich löste und auf den Mitar­beit­er stürzte.

Trotz sofort ein­geleit­eter Ret­tungs­maß­nah­men ver­starb der Mann noch am Unfallort.

Die Staat­san­waltschaft hat ein soge­nan­ntes Tode­ser­mit­tlungsver­fahren eingeleitet.

Hintergrund

Grund­sät­zlich ist es so, dass Per­so­n­en sich nie unter ungesicherten im Kran hän­gen­den Las­ten aufhal­ten soll­ten! Beim kraftschlüs­si­gen Trans­port lassen die Regel­w­erke allerd­ings Aus­nah­men zu, da dies z.B. auf Baustellen derzeit noch toleriert wird. Jedoch sollte möglichst immer jede Last im Kran z.B. unter­baut bzw. dop­pelt gesichert wer­den, wenn sich Per­so­n­en darunter aufhal­ten. Im Falle eines Ver­sagens von Kran oder Las­tauf­nah­memit­tel beste­ht dann noch für Per­so­n­en die Möglichkeit, den Gefahren­bere­ich zu verlassen.

Quellen

 

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