Rechtsvorgaben
Ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist definiert als ein
- zeitlich begrenztes,
- von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis,
- welches zu einem Gesundheitsschaden oder aber zum Tode führt.
Quelle: § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Wann liegt ein Arbeitsunfall vor?
Alle Unfälle von Mitarbeitern eines Unternehmens bzw. Betriebs infolge einer so genannten “begründenden Tätigkeit” (versicherte Tätigkeit) sind Arbeitsunfälle. Weiterhin fallen Wegeunfälle zur bzw. von der Arbeitsstätte dazu.
Hinweis: Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus (Quelle: § 7 SGB VII (2)).
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
Ein Arbeitsunfall ist meldepflichtig, wenn ein Mitarbeiter getötet oder so verletzt worden sind, dass sie für mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist (einschließlich Wegeunfälle, Dienstwegeunfälle).
Wie wird ein Arbeitsunfall gemeldet?
Grundsätzlich wird der Arbeitsunfall zunächst nach innerbetrieblichen Vorgaben gemeldet z.B.
- der Führungskraft,
- beim betriebsärztlichen Dienst bzw. bei der Abteilung Arbeitssicherheit, wenn vorhanden;
- während der Nachtschicht beim Werkschutz, wenn vorhanden.
Der Eintrag in das betriebsinterne Verbandbuch sollte sobald möglich vor Ort erfolgen.
Im Falle eines schweren Unfalls bzw. Todesfalls werden über die Polizei weitere Schritte eingeleitet.