Tödlicher Arbeitsunfall im Mercedes-Benz Werk (14.09.2023)

Im Mer­cedes-Benz Werk in Untertürkheim ereignete sich ein tragis­ch­er Arbeit­sun­fall, bei dem ein 33-jähriger Mann tödlich ver­let­zt wurde. Der Arbeit­er ver­suchte mut­maßlich, eine Störung an ein­er Reini­gungs­mas­chine zu beheben und erlitt dabei schwere Ver­let­zun­gen. Trotz sofor­tiger Ver­sorgung durch Ret­tungskräfte ver­starb er später im Kranken­haus. Eine Sprecherin des Auto­mo­bil­her­stellers drück­te am Fre­itag ihr Bedauern aus und richtete ihre Gedanken an die Fam­i­lie des Ver­stor­be­nen, der sie ihre aufrichtige Anteil­nahme aussprachen.

Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-untertuerkheim-toedlicher-arbeitsunfall-im-mercedes-benz-werk.a93db226-fcca-4257-afa4-8d663154f8c0.html

 

Mann durch Roboterarm tödlich verletzt (Berlin, 12. Juni 2019)

Bei einem Arbeit­sun­fall in einem großen Motoren­werk in Berlin-Marien­felde wurde ein Mitar­beit­er tödlich verletzt.

Der Mann war gegen 8 Uhr in ein­er Fer­ti­gungs­mas­chine eingek­lemmt worden.

Den Bericht­en zur Folge han­delte es sich um eine Art Robot­er­arm, welche den Mitar­beit­er am Oberkör­p­er einklemmte.

Die betrieb­seigene Feuer­wehr habe erste Maß­nah­men ein­geleit­et, ein Notarzt habe jedoch nur noch den Tod des Mannes fest­stellen können.

Die Ein­satzkräfte bar­gen die leblose Per­son, die mit dem Oberkör­p­er in der großen Fer­ti­gungs­mas­chine eingek­lemmt war. Dafür musste das Gerät teil­weise demon­tiert werden.

Hintergrund

In der automa­tisieren Fer­ti­gung sind Robot­er heutzu­tage Stand der Tech­nik. Grund­sät­zlich sind solche Anla­gen gekapselt d.h. die Anla­gen sind üblicher­weise eingezäunt und somit Men­schen beim Automatik­be­trieb vor Bewe­gun­gen von Maschi­nen­teilen geschützt. Sollte es keine Einzäu­nung geben, kom­men Sen­soren zum Ein­satz z.B. Lichtschranken.

Es ist jedoch manch­mal unver­mei­d­bar z.B. für die Instand­hal­tung oder dem Ein­richt­en der Mas­chine, dass sich Per­so­n­en in den Arbeits­bere­ich der Mas­chine begeben müssen. Für solche Fälle sind andere Betrieb­sarten vorge­se­hen. Diese erlauben ein auss­chließlich­es Bewe­gen der Mas­chine mit sehr langsamer Geschwindigkeit und im “Tipp­be­trieb” (Mitar­beit­er muss einen Knopf gedrückt hal­ten und beim Loslassen stoppt die Maschine).

Die so genan­nte Betrieb­sart 4 ist ein Voll­be­trieb ohne Kapselung und sehr gefährlich. Üblicher­weise ist diese heute für nor­male Betrieb­szwecke qua­si ver­boten und sollte nur durch den Her­steller angewen­det wer­den. Die Gefahren, dass sich Per­so­n­en während ein­er solch­er Betrieb­sart im Gefahren­bere­ich aufhal­ten und z.B. durch fehler­hafte Pro­gram­mierung unvorherse­hbare Bewe­gun­gen erfol­gen kön­nen, sind sehr groß.

Warum let­ztlich der Robot­er den Mitar­beit­er tötete, muss ein tech­nis­ches Gutacht­en klären.

Quellen