Bei einem Arbeitsunfall in einem großen Motorenwerk in Berlin-Marienfelde wurde ein Mitarbeiter tödlich verletzt.
Der Mann war gegen 8 Uhr in einer Fertigungsmaschine eingeklemmt worden.
Den Berichten zur Folge handelte es sich um eine Art Roboterarm, welche den Mitarbeiter am Oberkörper einklemmte.
Die betriebseigene Feuerwehr habe erste Maßnahmen eingeleitet, ein Notarzt habe jedoch nur noch den Tod des Mannes feststellen können.
Die Einsatzkräfte bargen die leblose Person, die mit dem Oberkörper in der großen Fertigungsmaschine eingeklemmt war. Dafür musste das Gerät teilweise demontiert werden.
Hintergrund
In der automatisieren Fertigung sind Roboter heutzutage Stand der Technik. Grundsätzlich sind solche Anlagen gekapselt d.h. die Anlagen sind üblicherweise eingezäunt und somit Menschen beim Automatikbetrieb vor Bewegungen von Maschinenteilen geschützt. Sollte es keine Einzäunung geben, kommen Sensoren zum Einsatz z.B. Lichtschranken.
Es ist jedoch manchmal unvermeidbar z.B. für die Instandhaltung oder dem Einrichten der Maschine, dass sich Personen in den Arbeitsbereich der Maschine begeben müssen. Für solche Fälle sind andere Betriebsarten vorgesehen. Diese erlauben ein ausschließliches Bewegen der Maschine mit sehr langsamer Geschwindigkeit und im “Tippbetrieb” (Mitarbeiter muss einen Knopf gedrückt halten und beim Loslassen stoppt die Maschine).
Die so genannte Betriebsart 4 ist ein Vollbetrieb ohne Kapselung und sehr gefährlich. Üblicherweise ist diese heute für normale Betriebszwecke quasi verboten und sollte nur durch den Hersteller angewendet werden. Die Gefahren, dass sich Personen während einer solcher Betriebsart im Gefahrenbereich aufhalten und z.B. durch fehlerhafte Programmierung unvorhersehbare Bewegungen erfolgen können, sind sehr groß.
Warum letztlich der Roboter den Mitarbeiter tötete, muss ein technisches Gutachten klären.
Quellen