Ereignishäufigkeit — Total Recordable Injury Rate (TRIR)
Neben der Unfallhäufigkeit (LTIR) wird oft die sogenannte Ereignishäufigkeit (Total Recordable Injury Rate oder Total Recordable Injury Frequency Rate, TRIR bzw. TRIFR) als eine weitere Kennzahl für Unfallstatistiken herangezogen. Im Gegensatz zu LTIR, in der nur Unfälle mit Ausfallzeiten (LTC, Lost Time Cases) bzw. Tote (FAT, Fatalities) berücksichtigt werden, berücksichtigt die TRIR zusätzlich noch medizinische Behandlungen (MTC, Medical Treatment Case) und die Unfälle mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit (RWC, Restricted Work Case). Erste-Hilfe-Fälle sind nicht Teil dieser Kennzahl.
Die TRIR berechnet sich somit aus:
TRI = (FAT + LTC + MTC + RWC) x 200000 oder 1000000 ------------------------------------------------- Geleistete Arbeitsstunden
FAT: Anzahl der Toten
LTC: Anzahl der Unfälle mit Ausfallzeit
MTC: Anzahl der Unfälle mit medizinischer / ärztlicher Behandlung.
RWC: Anzahl der Unfälle mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit.
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Unfall mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit — Restricted Work Case (RWC)
RWC sind Unfälle, die nicht tödlich verlaufen oder als LTC zählen, die jedoch zur Folge haben, dass die betroffene Person am Tag nach Eintreten des Arbeitsunfalls ihre reguläre Arbeit nicht vollständig ausüben kann. Ist der Mitarbeiter als Folge des Arbeitsunfalls erst Tage später nicht voll arbeitsfähig. Beispiele für Arbeiten:
- Zuweisung einer zeitlich befristeten Beschäftigung, z. B. in einem anderen Arbeitsumfeld
- Teilzeitbeschäftigung im regulären Arbeitsverhältnis
- Vollzeitbeschäftigung im regulären Arbeitsverhältnis ohne jedoch alle der üblichen Arbeitsaufgaben wahrzunehmen
Unfälle mit medizinischer / ärztlicher Behandlung — Medical Treatment Case (MTC)
Unfälle, die nicht als Todesfälle, LTC oder RWC zu melden sind, aber mehr als nur eine Erste-Hilfe benötigt werden. Prinzipiell handelt es sich bei einem MTC um einen Unfall , wenn die Versorgung des Patienten zur Behandlung der Verletzung(en) über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgeht. Eine „Ärztliche Behandlung“ umfasst jedoch nicht:
- Die Durchführung von Diagnoseverfahren wie z. B. Röntgen- und Blutuntersuchungen einschließlich Verabreichung von verschreibungspflichtigen Medikamenten ausschließlich zu diagnostischen Zwecken (z. B. Pupillen erweiternde Augentropfen).
- Besuche bei einem Arzt oder anderem zugelassenen Mediziner ausschließlich zu Beobachtungs- oder Beratungszwecken. Das kann auch ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt sein.
Die folgenden Beschwerden bzw. Verletzungen als Folge eines Arbeitsunfalls bedürfen ggf. keiner Behandlung, sind jedoch zur Einstufung des Schweregrades als „Unfälle mit ärztlicher Behandlung“ zu melden:
- Bewusstseinsverlust
- Erhebliche Verletzung, die von einem Arzt oder anderem zugelassenen Mediziner diagnostiziert wird, für die jedoch zum Zeitpunkt der Diagnose keine Behandlung durchgeführt oder empfohlen wird. Beispiele sind perforierte Trommelfelle, Rippenbrüche, Frakturen an Zehen etc.
- Nadelstichverletzungen und Schnittverletzungen durch scharfe Gegenstände, die mit dem Blut einer anderen Person oder anderen potenziell infektiösen Stoffen verunreinigt sind.
- Berufsbedingte Hörschäden zum Beispiel durch Knallereignis
Erste-Hilfe-Fälle (FAC)
Ein Unfall wird als „Erste-Hilfe-Fall“ eingestuft, wenn die Behandlung der resultierenden Verletzung auf eine oder mehr der nachfolgenden 14 Behandlungsformen eingegrenzt werden kann:
- Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments in einer nicht verschreibungspflichtigen Dosierung,
- Verabreichung von Tetanus-Impfungen
- Reinigen, Spülen oder Einweichen von Wunden an der Hautoberfläche,
- Anlegen von Wundauflagen wie z. B. Verbände, Pflaster, Mullbinden usw., oder Verwendung von Schmetterlingsverbänden etc.,
- Anwendung von Wärme- oder Kältebehandlungen,
- Anlegen nicht starrer Stützvorrichtungen wie z. B. elastische Binden, Verbände, nicht starre Rückengurte usw.,
- Anwendung von Vorrichtungen zur kurzfristigen Ruhigstellung während des Transports eines Unfallopfers (z. B. Schienen, Schlingen, Halsmanschetten, Rückenschienen usw.),
- Anbohren eines Finger- oder Zehennagels, um den Druck zu mindern oder zum Ablassen von Flüssigkeit aus einer Wundblase,
- Verwendung von Augenklappen,
- Entfernung von Fremdkörpern aus dem Auge durch ausschließliche Verwendung einer Spülung oder eines Wattestäbchens,
- Entfernung von Splittern oder Fremdkörpern in anderen Körperregionen als den Augen durch Verwendung einer Spülung, einer Pinzette oder anderer einfacher Mittel,
- Anwendung von Fingerschutzvorrichtungen,
- Anwendung von Massagen oder
- Trinken von Flüssigkeiten, um eine Hitzebelastung zu mildern.