Unfalluntersuchung
Die Analyse von Unfällen ist häufig ein sensibles Thema. Meistens sind organisorische Mängel eine wesentliche Unfallursache. Wenn ernsthaftes Interesse besteht, Unfälle nachhaltig zu verhindern, müssen die wirklichen Ursachen gefunden werden.
Wichtig sind hierbei vor allem
- eine unabhängige Fachkraft für Arbeitssicherheit ggf. unter Zuhilfenahme eines externen Sachverständigen oder Ingenieurbüros;
- die zeitnahe und umfangreiche Unfallaufnahme mit Fotos und Zeugenbefragung
- die gründliche Prüfung von Unterlagen z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Unterweisungsnachweise, Schulungsunterlagen.
Wer ist für eine Unfalluntersuchung zuständig?
Die Untersuchung bzw. Analyse von Arbeitsunfällen ist grundsätzlich Aufgabe des Arbeitgebers, darunter fallen seit einigen Jahren auch sogenannte Beinahe-Unfälle (“Near miss”).
Eine wichtige Methode zur Ermittlung ist die 5‑Why-Analyse.
Bei sehr schweren Unfällen ermittelt zudem die staatliche Ordnungsbehörde als auch der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung aus strafrechtlichen sowie versicherungstechnischen Gründen.
Vorgehen bei sehr schweren und tödlichen Arbeitsunfällen
Schwere sowie tödliche Arbeitsunfälle sind umgehend der Polizei anzuzeigen. Da in diesen Fällen meist Verstöße sowohl gegen zivilrechtliche, strafrechtliche als auch fachrechtliche Vorschriften aufzuklären sind, kann es erforderlich sein, dass hier verschiedene Behörden gleichzeitig mit Untersuchungen befasst sind.
Bei schweren und tödlichen Arbeitsunfällen haben sich nachfolgende, vereinbarte Informationswege als effektiv erwiesen:
- Unmittelbar nach einem schweren oder tödlichen Arbeitsunfall informiert der Betrieb, die Rettungsleitstelle oder die Polizei. Diese informieren die örtlich zuständige Arbeitsschutzbehörde.
- Die Arbeitsschutzbehörde informiert die Aufsichtsperson des zuständigen Unfallversicherungsträgers und vereinbart mit der Polizei (Kriminalkommissariat, Kriminalpolizeiinspektion) und dem Unfallversicherungsträger einen gemeinsamen ersten Unfallaufnahme-Termin.
- Nach der Unfallaufnahme werden nach ersten Auswertungen die Erkenntnisse zwischen den Beteiligten ausgetauscht.
Erforderliche Meldungen, Stellungnahmen und Berichte werden von den einzelnen Beteiligten kurzfristig an ihre vorgesetzten Dienststellen gegeben. - ggf. werden Sachverständige im weiteren Verlauf hinzugezogen.
Die Unfalluntersuchung durch die Arbeitsschutzbehörde erfolgt
- zur Ermittlung des Unfallhergangs und der Unfallursachen,
- zur Feststellung eventueller Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften,
- zur Ableitung erforderlicher präventiver, betrieblicher und/oder behördlicher Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Unfälle,
- für eine eventuell nötige Verfolgung von Ordnungswidrigen oder strafbaren Vergehen direkt und/oder indirekt Beteiligter.