Urteil gegen Staplerfahrer — Kollege verlor Fuß bei Unfall (Hamburg, 12. Oktober 2023)

Ein Vor­fall während ein­er Sta­pler­fahrt führte zu einem tragis­chen Arbeit­sun­fall im Ham­burg­er Hafen, bei dem ein Kol­lege schw­er ver­let­zt wurde. Der Fahrer hat­te uner­laubte Drehbe­we­gun­gen (“Donuts”) gemacht, während sein Kol­lege auf dem Trit­tbrett des Gabel­sta­plers stand und einen Wassereimer hielt. Der Kol­lege rutschte ab und geri­et unter das Rad des elf Ton­nen schw­eren Fahrzeugs, was zu ein­er schw­eren Ver­let­zung und Ampu­ta­tion des Ober­schenkels führte.

Im Prozess vor dem Amts­gericht Har­burg wurde der Fahrer zu ein­er sieben­monati­gen Frei­heitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte zeigte Reue und bedauerte den Unfall zutief­st. Er betonte, dass er alles tun würde, um das Geschehene rück­gängig zu machen. Der Angeklagte wies darauf hin, dass er zuvor nie in ein­er Fir­ma mit der­art lax­en Sicher­heits­be­din­gun­gen gear­beit­et hat­te und sich den dor­ti­gen Bedin­gun­gen angepasst hatte.

Die Staat­san­waltschaft forderte ursprünglich eine Geld­strafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro, berück­sichtigte jedoch die Reue und das Geständ­nis des Angeklagten. Die Vertei­di­gung plädierte für max­i­mal 90 Tagessätze als mildere Strafe. Die Amt­srich­terin betonte, dass das Ver­hal­ten des Angeklagten grob fahrläs­sig war und dass das riskante “Donuts”-Fahren nicht toleriert wer­den könne, selb­st wenn es in der Fir­ma üblich sei, Kol­le­gen auf dem Trit­tbrett mitzunehmen. Den­noch wurde das Urteil auf Bewährung aus­ge­set­zt, da der Angeklagte Reue zeigte und sich teil­weise geständig zeigte.

Quelle: https://www.t‑online.de/region/hamburg/id_100259182/hamburg-hartes-urteil-gegen-staplerfahrer-kollege-verlor-fuss-bei-unfall.html