Urteil gegen Staplerfahrer — Kollege verlor Fuß bei Unfall (Hamburg, 12. Oktober 2023)
Ein Vorfall während einer Staplerfahrt führte zu einem tragischen Arbeitsunfall im Hamburger Hafen, bei dem ein Kollege schwer verletzt wurde. Der Fahrer hatte unerlaubte Drehbewegungen (“Donuts”) gemacht, während sein Kollege auf dem Trittbrett des Gabelstaplers stand und einen Wassereimer hielt. Der Kollege rutschte ab und geriet unter das Rad des elf Tonnen schweren Fahrzeugs, was zu einer schweren Verletzung und Amputation des Oberschenkels führte.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Harburg wurde der Fahrer zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte zeigte Reue und bedauerte den Unfall zutiefst. Er betonte, dass er alles tun würde, um das Geschehene rückgängig zu machen. Der Angeklagte wies darauf hin, dass er zuvor nie in einer Firma mit derart laxen Sicherheitsbedingungen gearbeitet hatte und sich den dortigen Bedingungen angepasst hatte.
Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro, berücksichtigte jedoch die Reue und das Geständnis des Angeklagten. Die Verteidigung plädierte für maximal 90 Tagessätze als mildere Strafe. Die Amtsrichterin betonte, dass das Verhalten des Angeklagten grob fahrlässig war und dass das riskante “Donuts”-Fahren nicht toleriert werden könne, selbst wenn es in der Firma üblich sei, Kollegen auf dem Trittbrett mitzunehmen. Dennoch wurde das Urteil auf Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte Reue zeigte und sich teilweise geständig zeigte.