Wegeunfall
Eine besondere Art des Arbeitsunfalls ist der Wegeunfall. Nicht nur die eigentliche berufliche Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, sondern auch die Wege zur Arbeitsstätte und zurück.
Quelle: § 8 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).