Tunnelbaustelle Oberau: Mann tödlich von Pumpschlauch erschlagen (Oberau, 18. Juli 2019)

Mehrere Bauar­beit­er befan­den sich gegen 17 Uhr im noch im Bau befind­lichen Tun­nel bei Ober­au. Ein 43-jähriger Mann war mit Reini­gungsar­beit­en ein­er Pumpleitung an einem Beton­mis­chfahrzeug beschäftigt, als sich aus bish­er unbekan­nter Ursache ein Pump­schlauch aus ein­er Ver­ankerung löste und den Arbeit­er am Oberkör­p­er traf.

Die Wucht des Auf­pralls führte zu ein­er so erhe­blichen Ver­let­zung, dass für den 43-Jähri­gen trotz umge­hend ein­geleit­eter Ret­tungs­maß­nah­men jede Hil­fe zu spät kam und er noch an der Unfall­stelle starb.

Die Klärung des Unfall­her­gangs über­nahm die Kriminalpolizei.

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/oberau-ort60590/gap-tragoedie-im-oberauer-tunnel-schlauch-loest-sich-ploetzlich-und-erschlaegt-arbeiter-12837350.html

Tödlicher Unfall in Automobilwerk: Last fällt bei Montagearbeit aus dem Kran und erschlägt Mitarbeiter (17. Juni 2019, Leipzig)

Bei einem Arbeit­sun­fall in einem großen Leipziger Auto­mo­bil­w­erk ist am Mittwoch ein 22-jähriger Mann ums Leben gekom­men. Der Arbeit­er ein­er Fremd­fir­ma war am Mittwoch gegen 11 Uhr in ein­er Baustelle für eine neuen Werk­shalle beschäftigt. Dabei führte er Mon­tagear­beit­en an ein­er im Kran hän­gen­den Last aus, so die Berichte.

Aus bish­er noch nicht gek­lärten Grün­den löste sich die Aufhän­gung und das Bauteil fiel auf den 22-Jähri­gen. Es han­delte sich um den Teil ein­er Hebe­bühne mit einem Gewicht von 1,8 Ton­nen. Bericht­en zur Folge kön­nte es sein, dass die Anschlag­mit­tel falsch ange­bracht waren (Eine oder mehrere Rund­schlin­gen), sich die Last plöt­zlich löste und auf den Mitar­beit­er stürzte.

Trotz sofort ein­geleit­eter Ret­tungs­maß­nah­men ver­starb der Mann noch am Unfallort.

Die Staat­san­waltschaft hat ein soge­nan­ntes Tode­ser­mit­tlungsver­fahren eingeleitet.

Hintergrund

Grund­sät­zlich ist es so, dass Per­so­n­en sich nie unter ungesicherten im Kran hän­gen­den Las­ten aufhal­ten soll­ten! Beim kraftschlüs­si­gen Trans­port lassen die Regel­w­erke allerd­ings Aus­nah­men zu, da dies z.B. auf Baustellen derzeit noch toleriert wird. Jedoch sollte möglichst immer jede Last im Kran z.B. unter­baut bzw. dop­pelt gesichert wer­den, wenn sich Per­so­n­en darunter aufhal­ten. Im Falle eines Ver­sagens von Kran oder Las­tauf­nah­memit­tel beste­ht dann noch für Per­so­n­en die Möglichkeit, den Gefahren­bere­ich zu verlassen.

Quellen

 

Mann durch Roboterarm tödlich verletzt (Berlin, 12. Juni 2019)

Bei einem Arbeit­sun­fall in einem großen Motoren­werk in Berlin-Marien­felde wurde ein Mitar­beit­er tödlich verletzt.

Der Mann war gegen 8 Uhr in ein­er Fer­ti­gungs­mas­chine eingek­lemmt worden.

Den Bericht­en zur Folge han­delte es sich um eine Art Robot­er­arm, welche den Mitar­beit­er am Oberkör­p­er einklemmte.

Die betrieb­seigene Feuer­wehr habe erste Maß­nah­men ein­geleit­et, ein Notarzt habe jedoch nur noch den Tod des Mannes fest­stellen können.

Die Ein­satzkräfte bar­gen die leblose Per­son, die mit dem Oberkör­p­er in der großen Fer­ti­gungs­mas­chine eingek­lemmt war. Dafür musste das Gerät teil­weise demon­tiert werden.

Hintergrund

In der automa­tisieren Fer­ti­gung sind Robot­er heutzu­tage Stand der Tech­nik. Grund­sät­zlich sind solche Anla­gen gekapselt d.h. die Anla­gen sind üblicher­weise eingezäunt und somit Men­schen beim Automatik­be­trieb vor Bewe­gun­gen von Maschi­nen­teilen geschützt. Sollte es keine Einzäu­nung geben, kom­men Sen­soren zum Ein­satz z.B. Lichtschranken.

Es ist jedoch manch­mal unver­mei­d­bar z.B. für die Instand­hal­tung oder dem Ein­richt­en der Mas­chine, dass sich Per­so­n­en in den Arbeits­bere­ich der Mas­chine begeben müssen. Für solche Fälle sind andere Betrieb­sarten vorge­se­hen. Diese erlauben ein auss­chließlich­es Bewe­gen der Mas­chine mit sehr langsamer Geschwindigkeit und im “Tipp­be­trieb” (Mitar­beit­er muss einen Knopf gedrückt hal­ten und beim Loslassen stoppt die Maschine).

Die so genan­nte Betrieb­sart 4 ist ein Voll­be­trieb ohne Kapselung und sehr gefährlich. Üblicher­weise ist diese heute für nor­male Betrieb­szwecke qua­si ver­boten und sollte nur durch den Her­steller angewen­det wer­den. Die Gefahren, dass sich Per­so­n­en während ein­er solch­er Betrieb­sart im Gefahren­bere­ich aufhal­ten und z.B. durch fehler­hafte Pro­gram­mierung unvorherse­hbare Bewe­gun­gen erfol­gen kön­nen, sind sehr groß.

Warum let­ztlich der Robot­er den Mitar­beit­er tötete, muss ein tech­nis­ches Gutacht­en klären.

Quellen