Tunnelbaustelle Oberau: Mann tödlich von Pumpschlauch erschlagen (Oberau, 18. Juli 2019)

Mehrere Bauar­beit­er befan­den sich gegen 17 Uhr im noch im Bau befind­lichen Tun­nel bei Ober­au. Ein 43-jähriger Mann war mit Reini­gungsar­beit­en ein­er Pumpleitung an einem Beton­mis­chfahrzeug beschäftigt, als sich aus bish­er unbekan­nter Ursache ein Pump­schlauch aus ein­er Ver­ankerung löste und den Arbeit­er am Oberkör­p­er traf.

Die Wucht des Auf­pralls führte zu ein­er so erhe­blichen Ver­let­zung, dass für den 43-Jähri­gen trotz umge­hend ein­geleit­eter Ret­tungs­maß­nah­men jede Hil­fe zu spät kam und er noch an der Unfall­stelle starb.

Die Klärung des Unfall­her­gangs über­nahm die Kriminalpolizei.

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/oberau-ort60590/gap-tragoedie-im-oberauer-tunnel-schlauch-loest-sich-ploetzlich-und-erschlaegt-arbeiter-12837350.html

18.07.2019 Tödlicher Lastabsturz bei Montagearbeiten in Leipzig

Ein tödlich­er Arbeit­sun­fall ereignete sich am Mittwoch gegen 11 Uhr auf ein­er Baustelle für eine neue Werk­shalle in einem großen Auto­mo­bil­w­erk in Leipzig. Ein 22-jähriger Arbeit­er, der für ein externes Unternehmen tätig war, führte Mon­tagear­beit­en an einem im Kran hän­gen­den Bauteil aus. Es han­delte sich um einen Teil ein­er Hebe­bühne mit einem Gewicht von 1,8 Ton­nen. Aus noch ungek­lärten Grün­den löste sich die Aufhän­gung des Bauteils, woraufhin es auf den jun­gen Mann stürzte. Bericht­en zufolge wird ver­mutet, dass die ver­wen­de­ten Anschlag­mit­tel, wie Rund­schlin­gen, möglicher­weise falsch ange­bracht waren. Trotz sofort ein­geleit­eter Ret­tungs­maß­nah­men ver­starb der Arbeit­er noch am Unfal­lort an seinen schw­eren Ver­let­zun­gen. Die Staat­san­waltschaft hat ein Tode­ser­mit­tlungsver­fahren eingeleitet.

Quelle

Mann durch Roboterarm tödlich verletzt (Berlin, 12. Juni 2019)

Bei einem Arbeit­sun­fall in einem großen Motoren­werk in Berlin-Marien­felde wurde ein Mitar­beit­er tödlich verletzt.

Der Mann war gegen 8 Uhr in ein­er Fer­ti­gungs­mas­chine eingek­lemmt worden.

Den Bericht­en zur Folge han­delte es sich um eine Art Robot­er­arm, welche den Mitar­beit­er am Oberkör­p­er einklemmte.

Die betrieb­seigene Feuer­wehr habe erste Maß­nah­men ein­geleit­et, ein Notarzt habe jedoch nur noch den Tod des Mannes fest­stellen können.

Die Ein­satzkräfte bar­gen die leblose Per­son, die mit dem Oberkör­p­er in der großen Fer­ti­gungs­mas­chine eingek­lemmt war. Dafür musste das Gerät teil­weise demon­tiert werden.

Hintergrund

In der automa­tisieren Fer­ti­gung sind Robot­er heutzu­tage Stand der Tech­nik. Grund­sät­zlich sind solche Anla­gen gekapselt d.h. die Anla­gen sind üblicher­weise eingezäunt und somit Men­schen beim Automatik­be­trieb vor Bewe­gun­gen von Maschi­nen­teilen geschützt. Sollte es keine Einzäu­nung geben, kom­men Sen­soren zum Ein­satz z.B. Lichtschranken.

Es ist jedoch manch­mal unver­mei­d­bar z.B. für die Instand­hal­tung oder dem Ein­richt­en der Mas­chine, dass sich Per­so­n­en in den Arbeits­bere­ich der Mas­chine begeben müssen. Für solche Fälle sind andere Betrieb­sarten vorge­se­hen. Diese erlauben ein auss­chließlich­es Bewe­gen der Mas­chine mit sehr langsamer Geschwindigkeit und im “Tipp­be­trieb” (Mitar­beit­er muss einen Knopf gedrückt hal­ten und beim Loslassen stoppt die Maschine).

Die so genan­nte Betrieb­sart 4 ist ein Voll­be­trieb ohne Kapselung und sehr gefährlich. Üblicher­weise ist diese heute für nor­male Betrieb­szwecke qua­si ver­boten und sollte nur durch den Her­steller angewen­det wer­den. Die Gefahren, dass sich Per­so­n­en während ein­er solch­er Betrieb­sart im Gefahren­bere­ich aufhal­ten und z.B. durch fehler­hafte Pro­gram­mierung unvorherse­hbare Bewe­gun­gen erfol­gen kön­nen, sind sehr groß.

Warum let­ztlich der Robot­er den Mitar­beit­er tötete, muss ein tech­nis­ches Gutacht­en klären.

Quellen