Rückgang bei den Arbeitsunfällen — Aber wie ist man abgesichert, wenn doch mal was passiert?

mehr The­men 25.08.2025 – 09:00 Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) 2 Audios Ein Doku­ment Berlin (ots) Mehr als 712.000 Arbeit­sun­fälle gab es im ver­gan­genen Jahr. Das geht aus Zahlen der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung her­vor, die ihr Spitzen­ver­band, die Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV), kür­zlich veröf­fentlicht hat. Klingt viel, tat­säch­lich sind die Zahlen aber rück­läu­fig. Passiert doch mal etwas, greift der Schutz der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Aber wann ist ein Unfall auch ein Arbeit­sun­fall, wer genau ist hier abgesichert und welche Leis­tun­gen gibt’s von der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung? Helke Michael berichtet. Sprecherin: Passiert ein Unfall während der Arbeit, also auch im Home­of­fice, ist es in vie­len Fällen ein Arbeit­sun­fall. Mitver­sichert sind die unmit­tel­baren Wege zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause. Das alles bet­rifft übri­gens nicht nur Beschäftigte,… O‑Ton 1 (Daniel Gräf­in­g­holt, 12 Sek.): “…son­dern beispiel­sweise auch Kinder in Kitas, Studierende oder Ers­thelfende. Egal, ob der Bauar­beit­er vom Gerüst stürzt oder das Kita-Kind hin­fällt, ver­sicherungsrechtlich kann bei­des ein Arbeit­sun­fall sein.” Sprecherin: So Daniel Gräf­in­g­holt, Ref­er­ent in der Haupt­abteilung Ver­sicherung und Leis­tung der DGUV. Außer­dem geset­zlich unfal­lver­sichert kön­nen beispiel­sweise pfle­gende Ange­hörige und ehre­namtlich Tätige wie Wahlhelfende, Eltern­beiräte oder Schüler­lot­sen sein. Es gibt aber auch Fälle bei der Arbeit, bei denen kein Ver­sicherungss­chutz beste­ht. O‑Ton 2 (Daniel Gräf­in­g­holt, 20 Sek.): “Pri­vate Tätigkeit­en, die eigentlich nichts mit der Arbeit zu tun haben, gehören dazu. Das kann das Spül­maschi­ne­naus­räu­men in der Pause im Home­of­fice sein oder auch der Umweg zum pri­vat­en Einkauf nach Feier­abend auf dem Weg nach Hause. Eben­falls kön­nte der Ver­sicherungss­chutz auch ent­fall­en, wenn die Unfälle nur rein zufäl­lig bei der Arbeit passieren. Also zum Beispiel: Ich erlei­de einen Herz­in­farkt, während ich am Schreibtisch sitze.” Sprecherin: Kommt es zu einem Arbeit­sun­fall, müssen ihn Arbeit­gebende, Schule oder Kita direkt dem zuständi­gen Ver­sicherungsträger melden. Das geht mit­tler­weile ganz ein­fach über ein Online-Ser­vi­ce­por­tal der DGUV. Die Unfal­lver­sicherungsträger leis­ten dann sowohl medi­zinis­che, beru­fliche als auch soziale Reha. O‑Ton 3 (Daniel Gräf­in­g­holt, 16 Sek.): “Und nen­nen dieses Prinzip ‘Alles aus ein­er Hand’. Das bedeutet, alles, was für die medi­zinis­che Reha­bil­i­ta­tion notwendig ist, um den Ver­sicherten voll­ständig gesund­heitlich wieder­herzustellen, wird auch unter­nom­men. Ziel ist dabei immer, dass die Per­son in ihre alte Tätigkeit, in ihr altes Leben zurück­kann.” Sprecherin: Ist das nicht möglich, unter­stützen die Unfal­lver­sicherungsträger beim Umbau des Arbeit­splatzes oder der Job­ver­mit­tlung. Kön­nen Ver­sicherte nur noch sehr eingeschränkt oder sog­ar gar nicht mehr arbeit­en, bekom­men Betrof­fene eine soge­nan­nte Unfall­rente. O‑Ton 4 (Daniel Gräf­in­g­holt, 20 Sek.): “Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach mehreren Fak­toren, unter anderem der Schwere der Ver­let­zung, aber auch dem Ver­di­enst, die die Ver­sicherten im Jahr vor dem Unfall hat­ten. Für das gesamte Leis­tungsspek­trum der Unfal­lver­sicherung müssen die Ver­sicherten selb­st keinen Beitrag zahlen, das machen allein die Arbeit­geben­den und bei Schü­lerin­nen und Schülern oder Kindern in Kitas zahlt den Ver­sicherungss­chutz der Staat.” Bei den Arbeit­sun­fällen gab es im ver­gan­genen Jahr einen Rück­gang zu ver­melden, so die aktuellen Zahlen der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung. Falls doch mal etwas passieren sollte, unter­stützt die geset­zliche Unfal­lver­sicherung mit vie­len Leis­tun­gen wie Reha, Umbau des Arbeit­splatzes und im Zweifel sog­ar mit ein­er soge­nan­nten Unfall­rente. Mehr Infos zum The­ma find­en Sie auf der Home­page der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung unter www.dguv.de. Pressekon­takt: Ste­fan Boltz­Press­esprecherDeutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung e.V. (DGUV) presse@dguv.de030-13001–1414 Orig­i­nal-Con­tent von: Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV), über­mit­telt durch news aktuell Berlin (ots) — Schü­lerin­nen und Schüler sind beim Schulbe­such geset­zlich unfal­lver­sichert. Darauf weist die Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV), Spitzen­ver­band der Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen anlässlich des Schul­jahres­be­ginns hin. Ver­sichert ist nicht nur der Unter­richt und der Schul­weg, son­dern auch Ver­anstal­tun­gen wie Schulfeiern, Klassen­fahrten oder Pausen. Nicht ver­sichert durch die … Berlin (ots) — Extreme Tem­per­a­turen, sowohl Hitze als auch Kälte, führen zu ein­er sig­nifikan­ten Erhöhung der Unfal­lzahlen bei der Arbeit und auf den Arbeitswe­gen. Das zeigt eine sta­tis­tis­che Analyse des Spitzen­ver­ban­des der Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen, Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV). … Social Media:

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/65320/6103158

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