Ein Arbeiter stürzte bei Dacharbeiten in Karlsruhe aus 12 Metern Höhe. Der Vorfall verdeutlicht die Relevanz von Absturzsicherungen bei Arbeiten an Dachkanten.
Am Donnerstagnachmittag, gegen 13:30 Uhr, ereignete sich in Karlsruhe ein Arbeitsunfall. Ein 26-jähriger Arbeiter war auf dem Dach eines Gebäudes mit der Montage eines Fertigbauteils beschäftigt. Während dieser Tätigkeit stürzte der Mann aus einer Höhe von etwa 12 Metern ab.
Der Sturz erfolgte, weil der Arbeiter der Dachkante zu nah gekommen war. Er erlitt schwere Verletzungen, darunter mehrere Frakturen, und wurde zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.
Organisation und Technik
Arbeiten an Dächern bergen grundsätzlich ein hohes Absturzrisiko. Insbesondere bei Arbeiten nahe der Dachkante ist die Gefahr eines Sturzes erheblich. Die Höhe von 12 Metern, aus der der Arbeiter stürzte, unterstreicht die Notwendigkeit wirksamer Schutzmaßnahmen.
Die Montage von Fertigbauteilen auf Dächern erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination. Dabei sind die Sicherheit der beteiligten Personen. Ein ungesicherter Aufenthalt in der Nähe einer Absturzkante kann schwerwiegende Folgen haben.
Prüfpunkte für den Betrieb
Der Unfall in Karlsruhe bietet Anlass, die eigenen Sicherheitsvorkehrungen bei Dacharbeiten zu überprüfen. Es geht darum, potenzielle Gefahrenstellen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren.
Im eigenen Betrieb:
Gefährdungsbeurteilung: Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für Dacharbeiten vor, die alle relevanten Absturzgefahren berücksichtigt?
Absturzsicherungen: Sind geeignete Absturzsicherungen vorhanden und werden diese konsequent eingesetzt? Dazu gehören beispielsweise Seitenschutz, Auffangnetze oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Unterweisung: Werden Mitarbeiter, die auf Dächern arbeiten, regelmäßig und umfassend zu den Gefahren und den korrekten Schutzmaßnahmen unterwiesen?
Zugang und Arbeitsbereiche: Sind die Zugänge zu den Arbeitsbereichen auf dem Dach sicher gestaltet und sind die Arbeitsbereiche selbst ausreichend gesichert, insbesondere in der Nähe von Dachkanten?