Sturz vom Gerüst: Sicherung prüfen

Hergang des Unfalls

Am Montagnachmittag, dem 05. Oktober 2026, ereignete sich in Bad Gandersheim, Ortsteil Dankelsheim, ein Arbeitsunfall. Ein 19-jähriger Mitarbeiter stürzte während Arbeiten an einem Gerüst aus einer Höhe von etwa vier Metern. Der junge Mann zog sich bei dem Sturz schwere Verletzungen zu. Er wurde umgehend mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Organisation und Technik

Arbeiten auf Gerüsten bergen stets ein Absturzrisiko. Die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Höhe ist eine grundlegende Anforderung im Arbeitsschutz. Dies betrifft sowohl die Beschaffenheit des Gerüsts selbst als auch die Arbeitsweise der Personen. Ein Gerüst muss fachgerecht errichtet und vor der Nutzung geprüft werden. Dazu gehört die Einhaltung der Aufbauanleitung und relevanter technischer Regeln. Der Seitenschutz ist dabei ein zentrales Element zur Absturzsicherung.

Prüfpunkte im eigenen Betrieb

Der Vorfall in Dankelsheim ist ein Anlass, die eigenen Vorkehrungen für Arbeiten auf Gerüsten zu überprüfen. Eine systematische Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für sichere Arbeitsabläufe. Im eigenen Betrieb:
  • Gerüstaufbau: Ist das Gerüst nach Aufbauanleitung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-1 errichtet? Erfolgt eine Prüfung vor der ersten Nutzung und nach wesentlichen Änderungen?
  • Gefährdungsbeurteilung: Existiert eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten auf Gerüsten? Sind die spezifischen Risiken der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt und entsprechende Schutzmaßnahmen definiert?
  • Absturzsicherung: Ist bei fehlendem oder unvollständigem Seitenschutz die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz verpflichtend? Wird die korrekte Anwendung und der Zustand der PSA regelmäßig kontrolliert?
  • Unterweisung: Sind alle Mitarbeiter, die auf Gerüsten arbeiten, ausreichend unterwiesen? Kennen sie die Gefahren und die korrekte Anwendung der Sicherungssysteme?

Quellen