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Fall der Woche 31. August – 6. September

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Fall der Woche 31. August – 6. September Archiv

Kranstützfuß klemmt Mitarbeiter ein

Bei Verladearbeiten wurde ein Mitarbeiter zwischen Kranstützfuß und Fahrzeug eingeklemmt. Der Fall zeigt die Notwendigkeit, Gefahrenbereiche klar zu sichern.

Zum Fall im Archiv

Fall im Überblick

Unfall
02.09.2026
Ort
Neustadt an der Aisch-Bad
Gefährdung
Quetschung
Schwere
Tödlich

Prüfpunkt: Gefahrenbereiche von Kranstützen beim Einziehen absperren und Sichtkontakt zum Kranführer sicherstellen.

  • Gefahrenbereiche um Kranstützen vor dem Einziehen absperren und kennzeichnen.
  • Sichtkontakt zum Kranführer oder Funkkontakt mit Einweiser beim Einziehen der Stützen.
  • Personal über die tödliche Gefahr im Schwenk- und Stützenbereich von Kranen unterweisen.

Zum Fall · Safety Moment · Magazin-Archiv

Hergang

Am 2. September 2026 kam es in Burghaslach zu einem schweren Arbeitsunfall. Ein 29-jähriger Mann erlitt schwerste Kopfverletzungen, als er bei Verladearbeiten zwischen einem Kranstützfuß und dem Fahrzeug eingeklemmt wurde. Der Unfall ereignete sich während der Montage von Doppelbetonwänden für eine Hackschnitzelanlage. Nach Abschluss der Montagearbeiten beabsichtigte der 51-jährige Kranführer, die Stützfüße des Krans einzufahren. Er bediente den Kran mittels Fernbedienung. Während des Einfahrvorgangs befand sich der 29-jährige Mitarbeiter im Bereich des hinteren linken Kranfußes. Er geriet mit dem Kopf zwischen den einfahrenden Stützfuß und das Fahrzeug. Der Kranführer konnte den Mann zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht sehen.

Organisation und Technik

Das Einfahren von Kranstützfüßen birgt erhebliche Quetschgefahren. Die Bewegung der Stützen erzeugt einen dynamischen Gefahrenbereich, der sich schnell verändern kann. Personen, die sich in diesem Bereich aufhalten, sind direkt gefährdet. Technische Absperrungen oder Sensorik zur Personenwarnung können den Gefahrenbereich um Kranstützfüße sichern. Solche Systeme helfen, unbeabsichtigtes Betreten zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. Klare Anweisungen für Kranführer und Bodenpersonal sind notwendig. Diese Anweisungen müssen festlegen, dass der Gefahrenbereich vor dem Einfahren der Stützen geräumt und gesichert wird. Eine ständige Überwachung des Gefahrenbereichs durch den Kranführer oder eine eingewiesene Person während des Vorgangs ist ebenfalls wichtig.

Prüfpunkte im Betrieb

Im eigenen Betrieb können folgende Punkte geprüft werden:
  • Gefahrenbereichsdefinition: Sind die Gefahrenbereiche um Kranstützfüße klar definiert und kommuniziert?
  • Absperrmaßnahmen: Gibt es technische oder organisatorische Maßnahmen zur Absperrung des Gefahrenbereichs während des Ein- und Ausfahrens der Stützen?
  • Anweisungen: Sind die Anweisungen für Kranführer und Bodenpersonal zum Verhalten im Gefahrenbereich eindeutig und bekannt?
  • Überwachung: Ist sichergestellt, dass der Gefahrenbereich während des Stützenvorgangs überwacht wird und sich keine Personen dort aufhalten?

Quellen

  • Falldokumentation auf Arbeitsunfaelle.de
  • Originalmeldung

Frühere Wochen

  • Sturz von Palette: Staplerhub im Hochregal
  • Gerüststurz: Vier Meter in die Tiefe
  • Kranarbeiten: Metallprofil trifft Kopf
  • Tödlich verletzt bei Unfall an Fahrgeschäft auf dem Münchner Oktoberfest
  • Betonteil löst sich – ein tödlicher Unfall
  • Kranstützfuß klemmt Mitarbeiter ein
  • Tödlich verletzt durch herabstürzenden Baucontainer auf Baustelle in Bernau bei Berlin
  • Staplerarbeiten: Tödliche Quetschung
  • Maschinenwartung: Arm und Bein eingeklemmt
  • Dacharbeiten: Sturz aus 12 Metern Höhe

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