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Fall der Woche 12.–18. Oktober

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Fall der Woche 12.–18. Oktober

Gerüststurz: Vier Meter in die Tiefe

Ein 19-jähriger Mitarbeiter stürzte bei Gerüstarbeiten vier Meter in die Tiefe und wurde schwer verletzt. Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit sicherer Arbeitsplattformen und konsequenter Absturzsicherungen.

Zum Fall im Archiv

Fall im Überblick

Unfall
06.10.2026
Ort
Dankelsheim
Gefährdung
Sturz
Schwere
Schwer verletzt

Prüfpunkt: Arbeiten auf Gerüsten erfordern stets geeignete Absturzsicherungen und eine sichere Arbeitsplattform.

  • Gerüste vor Nutzung auf Standsicherheit, Vollständigkeit und sichere Zugänge prüfen.
  • Mitarbeiter vor Gerüstarbeiten umfassend zu Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweisen.
  • Bei Arbeiten mit Absturzgefahr geeignete PSA gegen Absturz konsequent nutzen und kontrollieren.

Zum Fall · Safety Moment · Magazin-Archiv

Hergang des Unfalls

Am 5. Oktober 2026 stürzte ein 19-jähriger Mann in Bad Gandersheim-Dankelsheim von einem Gerüst. Der Unfall ereignete sich gegen 14:30 Uhr. Der Mitarbeiter fiel aus einer Höhe von etwa vier Metern.

Der junge Mann erlitt schwere Verletzungen. Er wurde nach dem Sturz umgehend in ein Krankenhaus gebracht und dort medizinisch versorgt. Die genauen Umstände des Absturzes sind Gegenstand von Ermittlungen.

Arbeiten auf Gerüsten

Arbeiten auf Gerüsten bergen grundsätzlich Absturzgefahren. Eine sichere Arbeitsplattform und geeignete Absturzsicherungen sind dabei nötig. Die Stabilität und Vollständigkeit des Gerüsts sind vor jeder Nutzung zu prüfen.

Mitarbeiter müssen die Gefahren kennen und die Schutzmaßnahmen anwenden. Dies umfasst die korrekte Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, wenn dies erforderlich ist.

Prüfpunkte im Betrieb

Der Vorfall in Dankelsheim ist ein Anlass, die eigenen Abläufe zu überprüfen. Die Sicherheit bei Gerüstarbeiten lässt sich durch verschiedene Maßnahmen gewährleisten. Eine regelmäßige Überprüfung der Gerüste ist dabei ein zentraler Punkt.

Im eigenen Betrieb können folgende Punkte geprüft werden:

  • Gerüstprüfung: Sind alle Gerüste vor der Nutzung auf Standsicherheit, Vollständigkeit und sichere Zugänge geprüft? Werden Mängel dokumentiert und behoben?
  • Unterweisung: Werden Mitarbeiter vor Gerüstarbeiten umfassend zu den spezifischen Gefahren und den notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen? Sind diese Unterweisungen aktuell und nachvollziehbar?
  • PSA gegen Absturz: Wird bei Arbeiten mit Absturzgefahr geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz konsequent genutzt? Erfolgt eine regelmäßige Kontrolle der Nutzung und des Zustands der PSA?
  • Arbeitsplattformen: Sind die Arbeitsplattformen auf Gerüsten sicher, vollständig belegt und frei von Stolperfallen? Sind die Geländer und Seitenschutzvorrichtungen intakt und korrekt montiert?

Quellen

  • Falldokumentation auf Arbeitsunfaelle.de
  • Originalmeldung

Frühere Wochen

  • Gerüststurz: Vier Meter in die Tiefe
  • Kranarbeiten: Metallprofil trifft Kopf
  • Tödlich verletzt bei Unfall an Fahrgeschäft auf dem Münchner Oktoberfest
  • Betonteil löst sich – ein tödlicher Unfall
  • Kranstützfuß klemmt Mitarbeiter ein
  • Tödlich verletzt durch herabstürzenden Baucontainer auf Baustelle in Bernau bei Berlin
  • Staplerarbeiten: Tödliche Quetschung
  • Maschinenwartung: Arm und Bein eingeklemmt
  • Dacharbeiten: Sturz aus 12 Metern Höhe

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