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Fall der Woche 19.–25. Oktober

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Fall der Woche 19.–25. Oktober

Sturz von Palette: Staplerhub im Hochregal

Ein Mitarbeiter stürzte von einer Palette, die mit einem Gabelstapler angehoben wurde. Der Vorfall verdeutlicht die Notwendigkeit, nur zugelassene Arbeitsmittel für Höhenarbeiten zu verwenden.

Zum Fall im Archiv

Fall im Überblick

Unfall
17.10.2026
Ort
Staplerhub im Hochregallager
Gefährdung
Sturz
Schwere
Schwer verletzt

Prüfpunkt: Gabelstapler und Paletten sind keine Arbeitsbühnen. Nur zugelassene Arbeitskörbe für Höhenarbeiten nutzen.

  • Für Höhenarbeiten nur zugelassene Arbeitsbühnen oder Arbeitskörbe am Stapler verwenden.
  • Gefährliche Improvisationen wie Palettenhub mit Stapler strikt verbieten und kontrollieren.
  • Mitarbeiter zu sicheren Arbeitsmitteln und Verboten von Improvisationen regelmäßig unterweisen.

Zum Fall · Magazin-Archiv

Hergang des Unfalls

Ein Mitarbeiter stürzte in einem Hochregallager von einer Palette. Diese Palette wurde zuvor von einem Gabelstapler angehoben. Der Beschäftigte stand auf der leeren Holzpalette, um eine Kiste aus einem oberen Regalfach zu entnehmen. Ein Kollege hob ihn mit den Gabelzinken des Staplers nach oben.

Während des Vorgangs verschob sich die ungesicherte Palette. Der Mitarbeiter fiel daraufhin ungebremst auf den Betonboden. Er erlitt schwere Rückenschäden, die eine Hospitalisierung, eine Operation und monatelange medizinische Behandlungen nach sich zogen.

Organisation und Technik

Der Unfall ereignete sich in einem Lagerbetrieb. Die Nutzung eines Gabelstaplers mit einer Palette als improvisierte Arbeitsbühne ist eine Abweichung von sicheren Arbeitsverfahren. Für Arbeiten in der Höhe sind spezielle, zugelassene Arbeitsbühnen oder Arbeitskörbe vorgesehen.

Die Unfalluntersuchung befasste sich mit der Durchführung von Unterweisungen und der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung. Auch die Organisation der Arbeitsabläufe und die Frage, ob solche gefährlichen Praktiken im Betrieb geduldet wurden, waren Teil der Prüfung.

Prüfpunkte im eigenen Betrieb

Der Fall zeigt, wie wichtig die Einhaltung von Vorschriften für den Einsatz von Arbeitsmitteln ist. Im eigenen Betrieb können folgende Punkte geprüft werden:

  • Arbeitsmittel für Höhenarbeiten: Werden für Arbeiten in der Höhe ausschließlich zugelassene Arbeitsbühnen oder Arbeitskörbe verwendet?
  • Verbot von Improvisationen: Sind gefährliche Improvisationen, wie der Palettenhub mit einem Stapler, strikt verboten und wird dies kontrolliert?
  • Unterweisung der Mitarbeiter: Werden Mitarbeiter regelmäßig zu sicheren Arbeitsmitteln und dem Verbot von Improvisationen unterwiesen?
  • Gefährdungsbeurteilung: Ist die Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten, insbesondere für Arbeiten in der Höhe, aktuell und vollständig?

Quellen

  • Falldokumentation auf Arbeitsunfaelle.de
  • Originalmeldung

Frühere Wochen

  • Sturz von Palette: Staplerhub im Hochregal
  • Gerüststurz: Vier Meter in die Tiefe
  • Kranarbeiten: Metallprofil trifft Kopf
  • Tödlich verletzt bei Unfall an Fahrgeschäft auf dem Münchner Oktoberfest
  • Betonteil löst sich – ein tödlicher Unfall
  • Kranstützfuß klemmt Mitarbeiter ein
  • Tödlich verletzt durch herabstürzenden Baucontainer auf Baustelle in Bernau bei Berlin
  • Staplerarbeiten: Tödliche Quetschung
  • Maschinenwartung: Arm und Bein eingeklemmt
  • Dacharbeiten: Sturz aus 12 Metern Höhe

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