Hergang des Unfalls
Ein Mitarbeiter stürzte in einem Hochregallager von einer Palette. Diese Palette wurde zuvor von einem Gabelstapler angehoben. Der Beschäftigte stand auf der leeren Holzpalette, um eine Kiste aus einem oberen Regalfach zu entnehmen. Ein Kollege hob ihn mit den Gabelzinken des Staplers nach oben.
Während des Vorgangs verschob sich die ungesicherte Palette. Der Mitarbeiter fiel daraufhin ungebremst auf den Betonboden. Er erlitt schwere Rückenschäden, die eine Hospitalisierung, eine Operation und monatelange medizinische Behandlungen nach sich zogen.
Organisation und Technik
Der Unfall ereignete sich in einem Lagerbetrieb. Die Nutzung eines Gabelstaplers mit einer Palette als improvisierte Arbeitsbühne ist eine Abweichung von sicheren Arbeitsverfahren. Für Arbeiten in der Höhe sind spezielle, zugelassene Arbeitsbühnen oder Arbeitskörbe vorgesehen.
Die Unfalluntersuchung befasste sich mit der Durchführung von Unterweisungen und der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung. Auch die Organisation der Arbeitsabläufe und die Frage, ob solche gefährlichen Praktiken im Betrieb geduldet wurden, waren Teil der Prüfung.
Prüfpunkte im eigenen Betrieb
Der Fall zeigt, wie wichtig die Einhaltung von Vorschriften für den Einsatz von Arbeitsmitteln ist. Im eigenen Betrieb können folgende Punkte geprüft werden:
- Arbeitsmittel für Höhenarbeiten: Werden für Arbeiten in der Höhe ausschließlich zugelassene Arbeitsbühnen oder Arbeitskörbe verwendet?
- Verbot von Improvisationen: Sind gefährliche Improvisationen, wie der Palettenhub mit einem Stapler, strikt verboten und wird dies kontrolliert?
- Unterweisung der Mitarbeiter: Werden Mitarbeiter regelmäßig zu sicheren Arbeitsmitteln und dem Verbot von Improvisationen unterwiesen?
- Gefährdungsbeurteilung: Ist die Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten, insbesondere für Arbeiten in der Höhe, aktuell und vollständig?