Gestürzt von Palette bei Staplerhub im Hochregallager
Gabelstapler und Paletten sind keine Arbeitsbühnen. Nur zugelassene Arbeitskörbe für Höhenarbeiten nutzen.
Ein Mitarbeiter stürzte in einem Hochregallager von einer Palette, die von einem Gabelstapler angehoben wurde. Der Beschäftigte hatte sich auf eine leere Holzpalette gestellt, um eine Kiste aus einem oberen Regalfach abzuladen. Ein Kollege hob ihn mit den Gabelzinken des Staplers empor. Die ungesicherte Palette verschob sich während des Vorgangs, woraufhin der Mitarbeiter ungebremst auf den Betonboden fiel.
Der Unfall ereignete sich in einem Lagerbetrieb. Die genaue Stadt, das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls sind nicht angegeben. Der betroffene Mitarbeiter erlitt schwere Rückenschäden. Diese Verletzungen machten eine Hospitalisierung, eine Operation und monatelange medizinische Behandlungen erforderlich.
Die anschließende Unfalluntersuchung konzentrierte sich auf die genauen Ursachen des Vorfalls. Es wurde geprüft, ob Unterweisungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, wie die Gefährdungsbeurteilung aussah und wie die Arbeitsabläufe organisiert waren. Ein weiterer Untersuchungsaspekt war die Frage, ob betriebliche Führungskräfte die gefährliche Praxis des Palettenhubs geduldet hatten.