Tödlicher Sturz aus Gitterbox bei Arbeiten an Metallsäule, Gemeindeteil südlich von Siegenburg
Nur zugelassene Arbeitsbühnen und Hubarbeitsmittel für Höhenarbeiten verwenden.
Thema
84 dokumentierte Fälle zu diesem Gefährdungsschwerpunkt.
Nur zugelassene Arbeitsbühnen und Hubarbeitsmittel für Höhenarbeiten verwenden.
PSA gegen Absturz auch in Pausen oder bei kurzen Unterbrechungen konsequent nutzen.
Schulen: Mitarbeiter für Gefahren des Abgurtens in der Höhe sensibilisieren und konsequente Nutzung der
Durchgängige Absturzsicherung ist bei Höhenarbeit und an ungesicherten Öffnungen zwingend – auch in Pausen.
Öffnungen und Zwischendecken in Silos dauerhaft gegen Durchsturz sichern.
Stabilität von Bauteilen bei Montagearbeiten in der Höhe stets gewährleisten und sichern.
Säulen und Bauteile vor Montagearbeiten gegen Kippen, Umstürzen oder
Durchsturzsichere Arbeitsbühnen oder Laufstege auf Dächern verwenden, besonders bei Lichtplatten.
Fragile Dachflächen (z.B. Lichtplatten) vor Beginn der Arbeiten identifizieren und durchtrittsicher abdecken oder absperren.
Standsicherheit von Bauteilen und Arbeitsplattformen vor Beginn der Arbeiten prüfen und sichern.
Sichern von Dacharbeitsplätzen gegen Absturz (z.B. mit Seitenschutz, Fangnetzen oder Gerüsten).
Wegeunfälle im Homeoffice können als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn sie der Arbeitskraft dienen.
Mitarbeitende über die rechtliche Einordnung von Wegen und Pausen im Homeoffice informieren
Sichere Laderampen und Ladebordwände sind essenziell. Regelmäßige Prüfung und korrekte Nutzung verhindern Abstürze und Einklemmen.
Nur zugelassene Arbeitsbühnen/Plattformen an Teleskopladern verwenden und regelmäßig auf Sicherheit prüfen.
Arbeitsplattformen an Maschinen nur nach Freigabe, mit geeigneter Absturzsicherung und unter Aufsicht nutzen.
Prüfen Sie Arbeitsplattformen und deren Befestigung vor jeder Nutzung auf