Gestürzt auf dem Weg zum Imbiss im Homeoffice – Oberarmbruch als Arbeitsunfall anerkannt
Eine Vollzeitangestellte im Homeoffice stürzte während ihrer Mittagspause auf dem Weg zu einem Kebab-Imbiss. Sie zog sich dabei einen komplizierten Oberarmbruch zu. Das Hessische Landessozialgericht stufte diesen Vorfall als Arbeitsunfall ein, da die Frau den Imbiss aufsuchte, um ihre Arbeitskraft für den weiteren Arbeitstag zu erhalten.
Quelle: Quelle