Gestürzt im Homeoffice auf dem Weg zur Nahrungsbeschaffung, Hessen
Wege im Homeoffice zur Nahrungsbeschaffung können als Arbeitsunfall gelten.
Stolperfallen im Homeoffice beseitigen (Kabel, Teppiche, Gegenstände).
Thema
84 dokumentierte Fälle zu diesem Gefährdungsschwerpunkt.
Wege im Homeoffice zur Nahrungsbeschaffung können als Arbeitsunfall gelten.
Stolperfallen im Homeoffice beseitigen (Kabel, Teppiche, Gegenstände).
Arbeiten auf Dächern nur mit Absturzsicherung und tragfähigen Laufwegen durchführen.
Durchsturzsicherungen unter fragilen Dachbereichen installieren.
Dachflächen vor Betreten auf Tragfähigkeit prüfen und Absturzgefahren sichern.
Dachflächen vor Betreten auf Tragfähigkeit prüfen und ggf. durchtrittsichere Laufwege schaffen.
Offene Schächte und Bodenöffnungen auf Baustellen sind stets gegen Absturz zu sichern.
Sichern von Aufzugsschächten und Bodenöffnungen mit festen Absturzsicherungen oder Abdeckungen.
Maschinen und Fahrzeuge immer gegen Wegrollen sichern, auch bei kurzen Stopps.
Sichern: Maschinen und Fahrzeuge auf ebenem Untergrund abstellen und Feststellbremse anziehen.
Sichere Verwendung von Leitern oder alternative Zugänge prüfen, um Stürze zu vermeiden.
Prüfen Sie vor jeder Benutzung den Zustand der Leiter und stellen Sie einen sicheren Stand sicher.
Öffnungen und Baugruben auf Baustellen sind stets gegen Absturz zu sichern und deutlich zu kennzeichnen.
Baugruben und Öffnungen auf Baustellen lückenlos und stabil gegen Absturz sichern
Baugruben müssen gegen Absturz gesichert sein, um Stürze zu verhindern.
Sichern von Baugrubenrändern durch Geländer, Abdeckungen oder Absperrungen.
Sichern Sie alle Grubenöffnungen und Schächte auf Baustellen mit tragfähigen, rutschfesten Abdeckungen.
Leitern vor jeder Nutzung auf Beschädigungen prüfen und defekte Exemplare sofort aussortieren.
Absturzsicherungen bei Höhenarbeiten sind zwingend erforderlich, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
Kollektive Absturzsicherungen wie Gerüste oder Fangnetze vor Arbeitsbeginn installieren.
Improvisierte Arbeitsbühnen sind verboten. Personen nur in zugelassenen Arbeitskörben und gesichert heben.
Nur zugelassene Arbeitskörbe für Personenbeförderung mit Flurförderzeugen verwenden und sichern.