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Fall 24.07.2026

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24.07.2026 Sturz

Gestürzt im Homeoffice auf dem Weg zur Nahrungsbeschaffung

Wege im Homeoffice zur Nahrungsbeschaffung können als Arbeitsunfall gelten.

Sturz
Ein Arbeitsunfall ereignete sich im Frühjahr 2026 in Hessen. Eine Person stürzte im Homeoffice auf dem Weg zur Nahrungsbeschaffung. Das Landessozialgericht Hessen entschied, dass dieser Vorfall als Arbeitsunfall gilt, da er der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dient.

Stand 24.07.2026 · Originalmeldung (ad-hoc-news.de)

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