Gestürzt im Homeoffice auf dem Weg zur Nahrungsbeschaffung
Wege im Homeoffice zur Nahrungsbeschaffung können als Arbeitsunfall gelten.
Ein Arbeitsunfall ereignete sich im Frühjahr 2026 in Hessen. Eine Person stürzte im Homeoffice auf dem Weg zur Nahrungsbeschaffung. Das Landessozialgericht Hessen entschied, dass dieser Vorfall als Arbeitsunfall gilt, da er der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft dient.