Gestürzt bei Arbeiten in Kapelle, Aalen
Absturzsicherungen bei Höhenarbeiten sind zwingend erforderlich, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
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Absturzsicherungen bei Höhenarbeiten sind zwingend erforderlich, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
Maschinen auf unebenem Gelände nur mit geeigneter Schutzausstattung und Überrollschutz betreiben.
Improvisierte Arbeitsbühnen sind verboten. Personen nur in zugelassenen Arbeitskörben und gesichert heben.
Nur geprüfte und zugelassene Hebezeuge verwenden. Eigenbauten müssen auf Tragfähigkeit geprüft und regelmäßig gewartet werden.
PSA gegen Absturz auch in Pausen oder bei kurzen Unterbrechungen konsequent nutzen.
Stabilität von Bauteilen bei Montagearbeiten in der Höhe stets gewährleisten und sichern.
Arbeiten an Hangkanten erfordern Standsicherheit von Baumaschinen und sichere Abstände zum Abgrund.
Wegeunfälle im Homeoffice können als Arbeitsunfall anerkannt werden, wenn sie der Arbeitskraft dienen.