Gestürzt von Minibagger bei Hebearbeiten in Seitingen-Oberflacht
Minibagger nur für vorgesehene Arbeiten einsetzen; keine improvisierten Hebevorrichtungen nutzen.
Thema
8 dokumentierte Fälle zu diesem Gefährdungsschwerpunkt.
Minibagger nur für vorgesehene Arbeiten einsetzen; keine improvisierten Hebevorrichtungen nutzen.
Niemals unter schwebenden Lasten aufhalten. Hebezeuge und Anschlagmittel vor Gebrauch auf Eignung und Zustand prüfen.
Hebearbeiten sorgfältig planen:
Kranaufsätze und Lasten stets korrekt sichern. Gefahrenbereich unter schwebenden Lasten absperren und freihalten.
Regelmäßige Prüfung von Kranen und Anschlag
Alle sicherheitsrelevanten Schraubverbindungen an Arbeitsbühnen vor Belastung doppelt prüfen.
Kritische Befestigungen vor Lastübernahme sorgfältig prüfen und auf korrekte Montage verifizieren.
Prüfen Sie kritische Befestigungen vor Lastübernahme durch eine zweite Person oder ein 4-Augen-Prinzip.
Freischalten und Erden der Oberleitung vor Arbeitsbeginn sicherstellen.
Bei Abrissarbeiten Bereiche absperren und Sicherheitsabstände einhalten. Klare Koordination zwischen Gewerken ist essenziell.
Vor Abrissarbeiten Gefährdungsbe
Provisorische Hebevorrichtungen wie Gitterbox auf Gabelstapler bergen hohe Sturzgefahren bei Reparaturarbeiten in der Höhe.