Gabelstapler und Paletten sind keine Arbeitsbühnen. Nur zugelassene Arbeitskörbe für Höhenarbeiten nutzen.
Ein Mitarbeiter stürzte in einem Hochregallager von einer Palette, die von einem Gabelstapler angehoben wurde. Der Beschäftigte hatte sich auf eine leere Holzpalette gestellt, um eine Kiste aus einem oberen Regalfach abzuladen. Ein Kollege hob ihn mit den Gabelzinken des Staplers empor.
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