Unfallarten
Fallschäden
Stürze und Abstürze – Absturzsicherung, Geländer, Leitern und organisatorische Stolperfallen.
Absturz vs. Sturz auf gleicher Ebene
Ein Absturz liegt vor, wenn eine Person von einer Höhe auf eine tiefer gelegene Ebene fällt (z. B. von Dach, Gerüst, Leiter). Ein Sturz auf gleicher Ebene (Ausrutschen, Stolpern) ist gesondert zu betrachten – siehe Stolpern, Stürzen und Ausrutschen.
Häufige Ursachen
- Fehlende oder zu niedrige Absturzsicherung an Kanten und Öffnungen,
- unsachgemäß aufgebaute oder nicht gesicherte Gerüste und Leitern,
- glatte oder verschmutzte Oberflächen auf Dächern und Plattformen,
- unzureichende Unterweisung und Zeitdruck,
- PSA (Auffanggurt) nicht verankert oder falsch eingestellt.
Maßnahmen nach TOP-Prinzip
- Technik: Geländer, Gitterroste, Absturzsicherungen, geprüfte Arbeitsmittel.
- Organisation: Arbeitsgenehmigungen für Höhenarbeit, Wettergrenzen, Besetzung mit zwei Personen wo sinnvoll.
- Person: Unterweisung, Eignung (Schwindel, Medikamente), korrekte Nutzung von PSA.
Rechtliche Einordnung: Anforderungen an Absturzsicherungen regeln u. a. die DGUV-Regeln und die TRBS. In der Gefährdungsbeurteilung muss die konkrete Tätigkeit und Höhe bewertet werden.