Bei Verladearbeiten wurde ein Mitarbeiter zwischen Kranstützfuß und Fahrzeug eingeklemmt. Der Fall zeigt die Notwendigkeit, Gefahrenbereiche um bewegliche Kranteile zu sichern.
Am 2. September 2026 ereignete sich in Burghaslach ein schwerer Arbeitsunfall. Ein 29-jähriger Mann wurde bei Verladearbeiten schwer verletzt, als er zwischen einem Kranstützfuß und dem Fahrzeug eingeklemmt wurde. Der Vorfall geschah auf einem Privatgelände während der Montage von Doppelbetonwänden für eine Hackschnitzelanlage.
Nach Abschluss der Montagearbeiten beabsichtigte der 51-jährige Kranführer, die Stützfüße des Krans einzufahren. Er nutzte dafür eine Fernbedienung. Während dieses Vorgangs befand sich der 29-Jährige im Bereich des hinteren linken Kranfußes.
Beim Einfahren des Stützfußes geriet der Kopf des Mannes zwischen den Stützfuß und das Fahrzeug. Er erlitt dabei schwerste Kopfverletzungen. Rettungskräfte leiteten Reanimationsmaßnahmen ein und transportierten den Verletzten mit einem Rettungshubschrauber in eine Universitätsklinik.
Organisation und Technik
Der Unfall ereignete sich, als der Kranführer die Stützfüße des Krans einfuhr. Der Kranführer konnte den 29-Jährigen zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht sehen. Dies deutet auf eine fehlende Sichtverbindung oder unzureichende Überwachung des Gefahrenbereichs hin.
Die Bewegung von Kranstützfüßen birgt erhebliche Quetschgefahren. Ohne technische Absperrungen oder eine klare räumliche Trennung können Personen in den Gefahrenbereich geraten. Die Nutzung einer Fernbedienung erfordert eine besondere Aufmerksamkeit für die Umgebung des Krans.
Prüfpunkte im eigenen Betrieb
Im eigenen Betrieb sollten folgende Punkte geprüft werden:
* **Gefahrenbereich absperren:** Sind die Gefahrenbereiche um Kranstützfüße während des Ein- und Ausfahrens technisch abgesperrt? Gibt es Sensorik zur Personenwarnung?
* **Anweisungen für Personal:** Existieren klare Anweisungen für Kranführer und Bodenpersonal? Ist festgelegt, dass der Gefahrenbereich vor dem Einfahren der Stützen zu räumen und zu sichern ist?
* **Überwachung:** Wird der Gefahrenbereich während des gesamten Vorgangs des Stützfußeinfahrens ständig überwacht? Erfolgt dies durch den Kranführer oder eine eingewiesene Person?
* **Sichtverhältnisse:** Sind die Sichtverhältnisse des Kranführers ausreichend, um den gesamten Gefahrenbereich zu überblicken? Sind gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen wie Einweiser oder Kamerasysteme erforderlich?