Gestürzt im Homeoffice auf dem Weg zur Nahrungsbeschaffung, Hessen
Wege im Homeoffice zur Nahrungsbeschaffung können als Arbeitsunfall gelten.
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Jede Woche ein ausführlicher Rückblick zu einem dokumentierten Fall – plus kurze Lernsätze für Unterweisungen und Prävention im Alltag.
316 Fälle
Wege im Homeoffice zur Nahrungsbeschaffung können als Arbeitsunfall gelten.
Arbeiten auf Dächern nur mit Absturzsicherung und tragfähigen Laufwegen durchführen.
Dachflächen vor Betreten auf Tragfähigkeit prüfen und Absturzgefahren sichern.
Teleskoplader sicher bedienen: Fahrfehler vermeiden, Standsicherheit prüfen und Lastdiagramme beachten.
Heiße Medien in Anlagen erfordern vor Arbeiten umfassende Freischaltung und Sicherung.
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