Verletzt durch Chlorwasserstoff-Austritt in Fabrik in Erfurt
Bei Gefahrstoffaustritt nicht eigenmächtig eingreifen, sondern Notfallplan befolgen.
Echte Fälle · verständlich aufbereitet · direkt nutzbar im Betrieb
Jede Woche ein ausführlicher Rückblick zu einem dokumentierten Fall – plus kurze Lernsätze für Unterweisungen und Prävention im Alltag.
316 Fälle
Bei Gefahrstoffaustritt nicht eigenmächtig eingreifen, sondern Notfallplan befolgen.
Arbeitsbühnen vor Einsatz auf Standsicherheit und Untergrund prüfen und gegen Umstürzen sichern.
Maschinen auf unebenem Gelände nur mit geeigneter Schutzausstattung und Überrollschutz betreiben.
Elektrische Arbeiten nur durch qualifiziertes Personal oder unter Aufsicht nach klarer Arbeitsanweisung durchführen.
Reifenarbeiten nur nach Druckentlastung und mit geeigneter Schutzausrüstung durchführen.
Improvisierte Arbeitsbühnen sind verboten. Personen nur in zugelassenen Arbeitskörben und gesichert heben.
Arbeiten an Maschinen nur nach Stillstand und sicherer Energieabschaltung durchführen.