Eingeklemmt unter Arbeitsbühne in Wuppertal
Arbeitsbühnen vor Einsatz auf Standsicherheit und Untergrund prüfen und gegen Umstürzen sichern.
Fälle
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Arbeitsbühnen vor Einsatz auf Standsicherheit und Untergrund prüfen und gegen Umstürzen sichern.
Bei Gefahrstoffaustritt nicht eigenmächtig eingreifen, sondern Notfallplan befolgen.
Bei Chemieaustritt nur geschultes Personal mit PSA und Notfallplan eingreifen lassen.
Defekte an Anlagen mit Gefahrstoffen nur nach Freischaltung und Absicherung des Bereichs beheben.
Gasaustritte von Gefahrstoffen erfordern umfassende Risikobewertung und Notfallplanung, auch bei komplexen Abläufen.
Personenbeförderung nur mit zugelassenen Arbeitsmitteln und gesicherten Arbeitskörben durchführen.
Personenbeförderung mit ungeeigneten Flurförderzeugen/Anbaugeräten ist verboten. Nur zugelassene Arbeitsbühnen nutzen.
Arbeiten an Maschinen nur nach Stillstand und sicherer Energieabschaltung durchführen.
Improvisierte Arbeitsbühnen sind verboten. Personen nur in zugelassenen Arbeitskörben und gesichert heben.
Elektrische Arbeiten nur durch qualifiziertes Personal oder unter Aufsicht nach klarer Arbeitsanweisung durchführen.