Gestürzt bei Arbeiten in Kapelle, Aalen
Absturzsicherungen bei Höhenarbeiten sind zwingend erforderlich, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
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Absturzsicherungen bei Höhenarbeiten sind zwingend erforderlich, um schwere Verletzungen zu vermeiden.
Maschinen auf unebenem Gelände nur mit geeigneter Schutzausstattung und Überrollschutz betreiben.
Improvisierte Arbeitsbühnen sind verboten. Personen nur in zugelassenen Arbeitskörben und gesichert heben.
Nur geprüfte und zugelassene Hebezeuge verwenden. Eigenbauten müssen auf Tragfähigkeit geprüft und regelmäßig gewartet werden.
Durchgängige Absturzsicherung ist bei Höhenarbeit und an ungesicherten Öffnungen zwingend – auch in Pausen.
PSA gegen Absturz auch in Pausen oder bei kurzen Unterbrechungen konsequent nutzen.
Stabilität von Bauteilen bei Montagearbeiten in der Höhe stets gewährleisten und sichern.