Gestürzt auf Arbeitsweg zum Imbiss, Deutschland
Eine Frau, die während der Corona-Pandemie im Homeoffice tätig war, stürzte auf dem Bürgersteig auf dem Weg zu einem nahegelegenen Imbiss, um sich Mittagessen zu besorgen. Sie brach sich dabei den Oberarm. Der Unfall ereignete sich in Deutschland. Das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt entschied, dass dieser Vorfall als versicherter Arbeitsunfall auf einem Arbeitsweg anzusehen ist. Die Frau hatte sich zuvor bei ihren Kollegen in die Mittagspause abgemeldet und hatte vor- und nachmittags Termine. Der Weg zum Imbiss diente dem Erhalt ihrer Arbeitskraft.
Quelle: Sturz auf dem Weg zur Imbissbude ist Arbeitsunfall. beck-aktuell, 26.06.2026 (abgerufen am: 27.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200851)